Unfall ... und was jetzt?

Der praktische Leitfaden für unterwegs!

 

An der Unfallstelle: Unfallstelle sichern, sodass nachfolgende Verkehrsteilnehmer und die, bereits am Unfall Beteiligten, nicht weiter gefährdet werden.

 

Erstversorgung: Erkundigen Sie sich nach dem Befinden aller Unfallbeteiligten. Wenn nötig leisten Sie erste Hilfe. Sofern erforderlich Notarzt oder Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 anfordern.

 

Unfallaufnahme: Erfassen Sie alle Daten der Unfallbeteiligten sowie der vorhandenen Zeugen.

 

Beweissicherung: Fahrzeugpositionen möglichst nicht verändern, bis die Polizei oder Ihr Sachverständiger zur Unfallaufnahme eintrifft.

 

Fotos: Fotos sind die wichtigsten Beweismittel zur Klärung der Schuldfrage, wenn sie richtig aufgenommen sind.

 

Und so wird's gemacht: Nach Möglichkeit alle, am Unfall beteiligten Fahrzeuge in Endstellung aus allen Richtungen fotografieren.

 

Soweit gefahrlos möglich: Fotografieren Sie den Unfallort weiträumig und übersichtlich von mehreren Seiten, sodass Bezugspunkte wie Straßenmarkierungen, Verkehrs-schilder usw. ersichtlich sind. Fotografieren Sie Bremsspuren, aus-getretene Flüssigkeiten (Motor- und Getriebeöle, Kühlwasser usw.), Splitter, verstreute und sonstige Fahrzeugteile. Das alles könnten später wichtige Indizien sein. Sollten Sie keinen Fotoapparat im Auto haben, denken Sie bitte an die Fotofunktion Ihres Handys.

 

Grundsätzlich gilt: Bei unklarem Sachverhalt sowie bei größeren Blechschäden sollte die Polizei hinzugezogen werden. Bei Personenschäden muss die Polizei hinzugezogen werden. Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, können Sie bei einem Haftpflichtschaden bzw. eindeutiger Schuldfrage zu jeder Tages- und Nachtzeit zu Lasten des Unfallverursachers bzw. dessen Versicherung einen Abschleppdienst anfordern.

Bei der Schadenregulierung: Wenn es einmal gekracht hat, ist natürlich immer der Andere Schuld! Dieser behauptet wiederum das Gegenteil. Und schon nehmen lange Streitgespräche ihren Lauf, die nicht selten erst bei Gericht ein Ende finden. Die Gerichte können nun in aller Regel nur noch aus der Aktenlage Entscheidungen treffen. Deshalb ist eine beweissichere Dokumentation Ihres Schadens wichtig!

 

Es empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Bleiben Sie „Herr des Geschehens“, indem Sie sich selbst um die Regulierung kümmern. Überlassen Sie die Schadenabwicklung nicht der gegnerischen Versicherung.

 

Sachverständiger: Beauftragen Sie einen „freien und unabhängigen Sach-verständigen“ Ihres Vertrauens zur Ermittlung und Feststellung der tatsächlichen Fahrzeugschäden, des marktüblichen Wiederbeschaffungs-wertes, des regionalen Restwertes im Falle des Totalschadens und der Nutzungsausfall-Entschädigung. Auch eine eventuell anfallende Wertminderung darf nicht vergessen werden.
 

All dies kann nur dann neutral bewertet werden, wenn der Gutachter unparteiisch, unabhängig und frei von Interessen / Pflichten Dritter ist.

 

 

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